Jeder kennt die Zeichen der USK, doch was steckt wirklich dahinter? Die USK, das ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, die jedes Videospiel prüft und eine Altersempfehlung ausspricht.
Die USK nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
1. Die Prüfung und Vorbereitung der Kennzeichnung von zur Weitergabe geeigneten und für das Spiel an Bildschirmgeräten programmierten Datenträgern im Sinne des § 12 JuSchG (nachstehend „Bildträger“ genannt) durch die Obersten Landesjugendbehörden.
2. Die Prüfung von Informations-, Instruktions- und Lehrprogrammen im Hinblick darauf, ob deren Inhalte die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen offensichtlich nicht beeinträchtigen. (§ 14 JuSchG)
3. Die Beratung von Anbietern von Softwareprodukten aus den Bereichen Entertainment, Infotainment und Edutainment in Bezug auf Aspekte des (gesetzlichen) Jugendschutzes sowie die gesellschaftliche Akzeptanz der Inhalte dieser Produkte.
4. Die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit im Hinblick auf die Chancen und Risiken für Kinder und Jugendliche durch die Nutzung von Unterhaltungssoftware und interaktiven Medien.
Es gibt folgende Kennzeichen:
Freigegeben ohne Altersbeschränkung
Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.
Beispiele: Wii Fit, New Super Mario Bros., die Pokémon-Reihe, FIFA 10
Freigegeben ab 6 Jahren
Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.
Beispiele: Die Sims 3, Super Mario Galaxy 2, Wii Sports Resort
Freigegeben ab 12 Jahren
Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.
Beispiele: Final Fantasy XIII, Das schwarze Auge: Drakensang, Blur
Freigegeben ab 16 Jahren
Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.
Beispiele: Assassin’s Creed 2, Mass Effect 2, Heavy Rain
Keine Jugendfreigabe
In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind.
Beispiele: Grand Theft Auto 4, Call of Duty
Quelle: usk.de
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